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   VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 152/03   

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VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 152/03 (https://dejure.org/2004,20212)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 24.06.2004 - VfGBbg 152/03 (https://dejure.org/2004,20212)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - VfGBbg 152/03 (https://dejure.org/2004,20212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 97; LV, Art. 98 Abs. 2 Satz 3; VerfGGBbg, § 41 Satz 1
    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Anhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Eingemeindung der Gemeinde Rottstock

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 67/03

    Nichtigkeit der Auflösung einer Gemeinde bei Unterbleiben der Anhörung der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 152/03
    Art. 98 Abs. 2 Satz 3 LV, der zu den Verfassungsbestimmungen mit Bezug auf die kommunale Selbstverwaltung gehört (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 -, LKV 2004, 123), schreibt vor, daß vor einer Änderung des Gemeindegebiets die Bevölkerung der unmittelbar betroffenen Gebiete gehört werden muß.
  • VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 95/03

    Eingliederung in eine andere Gemeinde als bei Anhörung vorgesehen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 152/03
    Die Landesregierung hat mitgeteilt, daß die Bevölkerungsanhörung auf dem Gebiet der Beschwerdeführerin in derselben Weise stattgefunden haben dürfte, die das Landesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 18. Dezember 2003 - VfGBbg 95/03 und VfGBbg 96/03 - beanstandet hatte.
  • StGH Baden-Württemberg, 06.02.1976 - GR 66/74

    Anhörung der Bevölkerung, Änderung des Neugliederungsvorhabens, Folgen einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 152/03
    Auf Kausalitätsfragen kommt es insoweit nicht an (so auch: StGH BW, DÖV 1976, 245, 246 f).
  • VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 96/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Anhörung; Tenor;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 152/03
    Die Landesregierung hat mitgeteilt, daß die Bevölkerungsanhörung auf dem Gebiet der Beschwerdeführerin in derselben Weise stattgefunden haben dürfte, die das Landesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 18. Dezember 2003 - VfGBbg 95/03 und VfGBbg 96/03 - beanstandet hatte.
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2006 - VfGBbg 31/05

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Verhältnismäßigkeit; Anhörung

    Auf die von der Beschwerdeführerin am 6. Juni 2003 erhobene kommunale Verfassungsbeschwerde (VfGBbg 152/03) entschied das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg mit Beschluß vom 24. Juni 2004, daß § 12 des 4. GemGebRefGBbg in der Fassung vom 24. März 2003 mit der Landesverfassung unvereinbar war, weil die Bevölkerung der Beschwerdeführerin nach der Änderung des Vorhabens, die Beschwerdeführerin nicht mehr in die Gemeinde Görzke, sondern in die Gemeinde Gräben einzugliedern, nicht - ein weiteres Mal - angehört worden war.
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